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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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NX CARS by nexusOne GmbH  

 

Verkäuferin: NX CARS, handelnd unter NX CARS by nexusOne GmbH

Adresse: Schönbühlstrasse 4b, 8635 Dürnten, Schweiz]

E-Mail: office@nx-cars.ch

Telefon: 055 253 12 80

 

Stand: 1. September 2026

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1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Neu- und Occasionsfahrzeugen durch die oben bezeichnete Verkäuferin, nachfolgend «NX CARS by nexusOne GmbH», an Privat- und Geschäftskunden. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn die Käuferschaft vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde, Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatte und ihrer Geltung durch Unterzeichnung eines Kaufvertrages zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag gehen diesen AGB vor. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.

 

2 Angebote und Vertragsabschluss

Fahrzeuginserate und Angaben auf der Website oder auf Verkaufsplattformen dienen als Einladung zur Abgabe eines Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kaufvertrag kommt durch Unterzeichnung beider Parteien oder durch ausdrückliche gegenseitige Bestätigung des Fahrzeugkaufs in Textform, beispielsweise per E-Mail, zustande. Eine Anfrage, Besichtigung oder Probefahrt begründet noch keinen Kaufvertrag. Reservierungen und allfällige Reservierungszahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die insbesondere Dauer und Rückerstattungsbedingungen festhält.

 

3 Fahrzeugzustand und vereinbarte Eigenschaften

Das verkaufte Fahrzeug und seine vereinbarten Eigenschaften werden im Kaufvertrag bezeichnet. Dazu gehören insbesondere Fahrzeugidentifikationsnummer, Preis, Kilometerstand, Ausstattung und die mitverkauften Zubehörteile. Bei Occasionen werden bekannte erhebliche Mängel, bekannte Unfallschäden und vereinbarte Instandstellungsarbeiten im Kaufvertrag oder in einem Zustandsprotokoll festgehalten.NX CARS by nexusOne GmbH unterscheidet bei Kilometerangaben zwischen dem abgelesenen Kilometerstand und einer ausdrücklich zugesicherten tatsächlichen Gesamtfahrleistung. Bekannte Abweichungen werden offengelegt. Alters- und laufleistungsübliche Gebrauchsspuren und gewöhnlicher Verschleiss sind bei Occasionen zu berücksichtigen, soweit sie dem vereinbarten Zustand entsprechen. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bleibt ein Mangel. Die Angabe «ab MFK» bezeichnet eine vereinbarte amtliche Fahrzeugprüfung. Sie stellt für sich allein keine Zusicherung dar, dass das Fahrzeug vollständig mängelfrei ist oder künftig keine Reparaturen benötigt.

 

4 Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Gegenüber Privatkunden enthalten sie die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer sowie sämtliche obligatorischen Zuschläge. Zusätzlich bestellte Leistungen, beispielsweise Transport, Zulassungsservice oder Zubehör, werden vor Vertragsabschluss mit ihrem Preis vereinbart. Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe vollständig zu bezahlen. Bei Banküberweisungen ist der Zahlungseingang auf dem bezeichneten Konto massgebend. Vereinbarte Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet. Sie verfallen bei einer Vertragsauflösung nicht automatisch; ihre Abrechnung richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Ansprüchen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen. Der gesetzliche Verzugszins beträgt grundsätzlich 5 Prozent pro Jahr. Das Fahrzeug geht erst nach Zahlung den kompletten Preis in den Besitz des Kunden über.

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5 Übergabe und Lieferverzug

Übergabeort und Übergabetermin werden im Kaufvertrag festgelegt. Voraussichtliche Termine werden als solche gekennzeichnet. NX CARS by nexusOne GmbH informiert die Käuferschaft über erkennbare Verzögerungen. Bei Lieferverzug stehen der Käuferschaft die gesetzlichen Rechte zu, gegebenenfalls nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist. Das Fahrzeug wird mit den vereinbarten Schlüsseln, Unterlagen und Zubehörteilen übergeben. Nutzen und Gefahr gehen mit der tatsächlichen Übergabe auf die Käuferschaft über. Bei Annahmeverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Käuferschaft sorgt vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehr für die erforderliche Zulassung und Versicherung, sofern NX CARS by nexusOne GmbH diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.

 

6 Prüfung und Mängelanzeige

Die Käuferschaft prüft das Fahrzeug nach der Übergabe, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich an. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Meldung soll zur Dokumentation per E-Mail erfolgen und den Mangel sowie den Kilometerstand beschreiben. Die gesetzlichen Folgen einer verspäteten Prüfung oder Anzeige bleiben vorbehalten. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln oder drohenden Folgeschäden ist die Nutzung einzustellen, soweit dies zumutbar und erforderlich ist.

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7 Garantie

NX CARS by nexusOne GmbH bietet zusammen mit dem Fahrzeug ein Garantie-Paket eines Partner-Unternehmens an. Dieses übernimmt die Garantie Haftung für das Fahrzeug gemäss seines separat dem Käufer ausgehändigten Garantiedokument. Ansprechpartner für Garantiefragen ist das Partner-Unternehmen. Fahrzeuge mit mehr als 100'000 km Laufleistung werden ohne Garantie verkauft.

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8 Eintauschfahrzeuge

Die Übernahme eines Eintauschfahrzeugs und dessen Anrechnungswert werden gesondert vereinbart. Die Käuferschaft bestätigt, zur Übertragung des Fahrzeugs berechtigt zu sein. Bestehende Leasingverhältnisse, Eigentumsvorbehalte und sonstige Rechte Dritter sind vor Vertragsabschluss offenzulegen. Bekannte Unfallschäden, erhebliche Mängel, Veränderungen und bekannte Abweichungen zwischen Kilometerstand und tatsächlicher Fahrleistung sind vollständig anzugeben. Das Eintauschfahrzeug ist im vereinbarten Zustand mit den vereinbarten Unterlagen, Schlüsseln und Zubehörteilen zu übergeben. Bei wesentlichen Abweichungen gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Änderung des vereinbarten Anrechnungswerts bedarf einer Einigung.

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9 Finanzierung und Leasing

Finanzierungs- und Leasingverträge mit Drittanbietern sind eigenständige Verträge. Soll der Fahrzeugkauf nur bei bewilligter Finanzierung oder bewilligtem Leasing verbindlich werden, muss dieser Vorbehalt im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten sein. Ohne einen solchen Vorbehalt hebt eine Finanzierungsabsage den Kaufvertrag nicht automatisch auf. Zwingende Vorschriften des Konsumkreditrechts bleiben vorbehalten.

 

10 Rücktritt und Vertragsaufhebung

NX CARS by nexusOne GmbH gewährt kein zusätzliches allgemeines Umtausch-, Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen für Haustür- oder vergleichbare Geschäfte, sowie die Rechte wegen Mängeln oder Vertragsverletzungen bleiben unberührt. Eine freiwillige Aufhebung eines verbindlichen Kaufvertrags bedarf einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung. Die Kosten für den Käufer betragen mindestens 14% des Kaufpreises. 

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11 Haftung

Für Schäden haftet NX CARS by nexusOne GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen zusätzlichen allgemeinen Haftungsausschluss. Die besonderen Bestimmungen über die Sachgewährleistung und zusätzliche Garantien bleiben vorbehalten.

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12 Datenschutz

NX CARS by nexusOne GmbH bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkauf nach dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichkeit, Bearbeitungszwecken, Empfängern und den Rechten betroffener Personen, enthält die separat bereitgestellte Datenschutzerklärung. Diese AGB begründen keine pauschale Einwilligung in Werbung oder in eine Weitergabe von Personendaten zu fremden Werbezwecken.

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13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des internationalen Privatrechts und anwendbare zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere bleiben die gesetzlich geschützten Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten gewahrt.

 

14 Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung bestehen kann. An deren Stelle tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.

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